- 2.100 Stunden Schulunterricht
- 2.500 Stunden Ausbildung im Ausbildungsbetrieb
- davon 480 Stunden in Praktikumsbetrieben
Auf Antrag ist die Verkürzung der dreijährigen Ausbildung möglich. Dafür benötigen Sie einen Nachweis einer Ausbildung in der Alten-oder Krankenpflegehilfe (mindestens ein Jahr) (AltPflG § 7)
Bei Nachqualifizierungen, die über die Arbeitsagentur gefördert werden, ist zusätzlich eine Verkürzung möglich, wenn …
- eine zwei-jährige Berufserfahrung in der Pflege nachgewiesen wird und
- das Kompetenzfeststellungsverfahren des Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB) erfolgreich absolviert wurde.