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Pflege NEU (ALT)

Generalistische Pflegeausbildung, © Michael J. Rüttger Fotodesign

Pflege NEU (ALT)

Über die Generalistische Pflegeausbildung

Ab dem 01.01.2020 sind bundesweit die Berufe der Gesundheits-und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zu dem Beruf der generalistischen Pflege zusammengefasst. Die Ausbildung zur generalistischen Pflegefachkraft (GeP) ist eine schulische und betriebliche Ausbildung. Voraussetzung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer Pflege-Einrichtung oder einem Krankenhaus in Hamburg. Zahlreiche Betriebe kooperieren mit unserer Schule, sie schicken ihre Auszubildenden zum Berufschulunterricht zu uns. Während der Ausbildung wechseln sich betriebliche Praktika und schulische Lernphasen ab. Rechtliche Voraussetzung ist das Pflegeberufereformgesetz.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, die Ausbildung in 2 oder 3 Jahren zu absolvieren:

  1. Erstausbildung – dreijährig
  2. verkürzte Ausbildung nach §12 Pflegeberufereformgesetz – zweijährig (siehe weiter unten „verkürzte Ausbildung“)

Eine Förderung durch die Arbeitsagentur kann beantragt werden.

Wir starten immer zum 01.02. und zum 01.08. mit neuen Ausbildungsklassen. Anmeldebogen, Blockplan siehe unten bei Downloads.

  • Pflege lohnt sich, zum Imagefilm …
  • Lesen Sie hier, warum es sich für Ausbildungsbetriebe lohnt mit uns zu kooperieren.
  • Hier erfahren Sie mehr zu den Einzelheiten der Ausbildung:
  • Mittlerer Schulabschluss oder
  • eine 10-jährige allgemeine Schulausbildung oder
  • ein erster allgemeiner Schulabschluss + eine zweijährige Berufsausbildung zur Pflegeassistenz oder
  • ein erster allgemeiner Schulabschluss + eine einjährige Berufsausbildung zum Pflegehelfer oder zur Pflegehelferin

Wir empfehlen das Sprachniveau B2 in Deutsch für ein erfolgreiches Absolvieren der Ausbildung.

Sie erfüllen diese Voraussetzungen nicht? Dann schauen Sie einmal hier …HuF, GPA

 

Wenn Sie eine Pflegeassistenzausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung stellen.  Dieser muss ausgefüllt und per Post mit Zeugnis- und Abschlussbelegen an das Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB) gesendet werden. Das HIBB prüft die Unterlagen und veranlasst dann bei Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben schriftlich eine Zulassungsbestätigung für die verkürzte Ausbildung. Über diesen Link gelangen Sie zum Antragsformular und allen relevanten Informationen:

Pflegeausbildung – (hamburg.de)  

(roter Downloadbereich rechte Spalte)

  • Beratung
  • Betreuung
  • Anleitung
  • Pflege von Menschen jeden Alters und ihren Bezugspersonen

Berufliche Schule Burgstrasse +

  • Krankenhäuser
  • ambulante Pflegeeinrichtungen
  • stationäre Pflegeeinrichtungen

Sie erwerben bei uns den europaweit anerkannten Berufsabschluss zur generalistischen Pflegefachkraft. Mit diesem Abschluss sind Sie berechtigt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege durchzuführen.

Wir bieten auch die Spezialisierungsbereiche Kinderkrankenpflege und Altenpflege an, diese sind aber nur nach Einzelfallprüfung europaweit anerkannt und ermöglichen nur vorbehaltene Tätigkeiten im jeweiligen Spezialgebiet.

An der beruflichen Schule Burgstrasse bauen Sie Ihre berufliche Handlungskompetenz umfassend auf. Wir bieten Ihnen

  • ein in der Pflegeausbildung erfahrenes Lehrerteam
  • Pflegeräume für fachpraktische Simulationen
  • innovative, individualisierte Lernmethoden
  • digitale Unterstützungstools

 

Bitte beachten Sie bezüglich der Anmeldung von Auszubildenden, dass eine Stichtagsregelung gilt. Das bedeutet, dass Sie Auszubildende nur bis zu diesem Tag anmelden können. Es müssen dann alle Unterlagen vorliegen, sonst kann die Anmeldung erst ein halbes Jahr später berücksichtigt werden. Eine Nachmeldung ist nach Verstreichen des Stichtags nicht mehr möglich! Grund ist die Deadline für die Meldung der SuS an den Ausbildungsfond.

Folgende Stichtage gibt es:

31.07. für den Ausbildungsbeginn am 01.08.

(Bitte melden Sie uns bis zum 15. Juni, wieviele Auszubildende Sie anmelden werden, damit wir planen können.)

31.01. für den Ausbildungsbeginn am 01.02.

(Bitte melden Sie uns bis zum 15. Dezember, wieviele Auszubildende Sie anmelden werden, damit wir planen können.)

 

Das Anmeldeformular finden Sie unten bei den Downloads

Aktuell !

Liebe Kooperationspartner,

  • Bitte beachten Sie bezüglich der Anmeldung von Auszubildenden, dass eine Stichtagsregelung gilt. Das bedeutet, dass Sie Auszubildende nur bis zu diesem Tag anmelden können. Es müssen dann alle Unterlagen vorliegen. Anmeldungen nach diesen Terminen können leider erst ein halbes Jahr später berücksichtigt werden. Grund ist die Deadline für die Meldung der SuS an den Ausbildungsfond. Folgende Stichtage gibt es:
  • 31. 07. für den Ausbildungsbeginn am 01.08.   (Bitte melden Sie uns die geplanten Anmeldungen bis zum 15.06. weil der Stichtag in die Schulferien fällt und wir planen müssen.)
  • 31. 01. für den Ausbildungsbeginn am 01.02. (Bitte melden Sie uns die geplanten Anmeldungen bis zum 31.12. des Vorjahres, weil der Stichtag in die Schulferien fällt und wir planen müssen.)

 

  • am 21.02.2020 hat uns die Bundesministerin Frau Giffey besucht und unsere generalistische Pflege- Ausbildung als vorbildhaft für ganz Deutschland bezeichnet. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Besuch

 

Formular zur Anmeldung

Informationen bei ...

Heike Sens

Heike Sens

Abteilungsleiterin Generalistische Pflegeausbildung und Altenpflege

E-Mail: Heike.Sens@hibb.hamburg.de

Telefon: 040 428 847 - 273

Sonja von Appen

Sonja von Appen

Schulsekretärin für Generalisierte Pflegeausbildung und Altenpflege

E-Mail: Sonjavon.appen@hibb.hamburg.de

Telefon: 040 428 847 - 274

Fax: 040 428847-288

Katja Schmalfeldt

Katja Schmalfeldt

Schulsekretärin für Generalisierte Pflegeausbildung und Altenpflege, FOS Gesundheit

E-Mail: katja.schmalfeldt@hibb.hamburg.de

Telefon: 040 428 847 - 220

Fax: 040 428 847 - 288